Ersatzversorgung Strom
Nachdem Auslaufen des Landvolk-Rahmenvertrages Strom zum 31.12.2022 informiert die EWE derzeit alle Gewerbekunden über die Ersatzversorgung. Über diese Schreiben waren weder wir noch die Landvolk Betriebsmittel GmbH (LVB) im Vorfeld informiert worden. Zu den Gewerbekunden zählt die EWE auch landwirtschaftliche Verbrauchsstellen mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 kWh.
Sollten Sie irrtümlicherweise als Gewerbekunde eingestuft worden sein, weil Sie weniger als 10.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, teilen Sie dies bitte der EWE mit. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Stromverbräuche > 10.000 kWh/Jahr ausschließlich oder überwiegend für den privaten Eigenverbrauch und eben nicht für landwirtschaftliche oder andere gewerbliche Zwecke verwenden.
Die LVB arbeitet derzeit intensiv an einem neuen Stromangebot für Landvolk-Mitglieder. Bis spätestens Mitte Februar 2023 wird die LVB uns mitteilen, ob es einen neuen Landvolk-Rahmenvertrag gibt oder eine alternative Vertragsempfehlung aussprechen. Diese Informationen werden wir dann umgehend an unsere Mitglieder weitergeben.
Die gesetzliche Ersatzversorgung gilt zunächst für 3 Monate, also bis zum 31.03.2023. Bis zu diesem Datum ist mit der EWE oder einem anderen Versorger ein neuer Liefervertrag zu schließen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem Abschluss eines neuen Vertrags zu warten, bis feststeht, ob es einen neuen Landvolk-Rahmenvertrag gibt. Bei Lieferstellen, die jetzt ersatzversorgt werden hat EWE die ggf. vorliegenden SEPA-Mandate nicht mit übernommen. Die monatlichen Abschläge sind also zu überweisen oder es ist ein neues Lastschriftmandat zu erteilen.
An dieser Stelle möchten wir an die gesetzliche Strompreisbremse erinnern: Diese beträgt bei Jahresverbräuchen bis 30.000 kWh 40 ct/kWh brutto für 80 % und bei höheren Verbräuchen ca. 27 ct/kWh brutto für 70 % des Jahresverbrauches. Die sich daraus ergebenden Entlastungen müssen von den Energieversorgern ab April an die Verbraucher weitergegeben werden, auch rückwirkend für die Monate Januar bis März 2023. Zudem ist EWE verpflichtet, ihre Kunden bis zum 01.03.2023 über die Höhe der Entlastung zu informieren.
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